Barrierefreiheit Echt starke Marken sind barrierefrei.

Ab Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetzt (BFSG) durch den European Accessibility Act (EAA), wodurch digitale Produkte barrierefrei gestaltet und umgesetzt werden müssen. In weiten Teilen ist Barrierefreiheit damit mehr als nur noch eine Frage der Haltung. Für Marken liegen in dieser rechtlichen Verpflichtung, aber echte Chancen, sich einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. 

Barrierefreheit: Eine Tür, die sich in eine weite Landschaft öffnet.

Hier sind Vorteile, die Barrierefreiheit für echt starke Marken schafft:

  • Größere Reichweite:
    27 % der Erwachsenen in der EU leben mit einer Behinderung. Barrierefreie Kommunikation und barrierefreie Angebote erschließen somit eine wesentlich größere Zielgruppe – eines der Kernziele jeder Marke. 

  • Bessere User Experience:
    Ein barrierefreies Design verbessert nicht nur die Zugänglichkeit für behinderte Menschen, sondern steigert generell die Benutzerfreundlichkeit für alle Gruppen von Nutzer:innen.

  • Rechtliche Konformität:
    Barrierefreie Angebote können dazu beitragen, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und das Risiko von Diskriminierungsklagen zu minimieren.

  • Mehr Innovation:
    Barrierefreiheit fordert dazu heraus, neue Lösungen zu finden und um die Ecke zu denken, was letztendlich ein Produkt oder eine Dienstleistung insgesamt verbessern kann und Innovation fördert.

  • Beschleuniger für SEO:
    Auch für Google und Co. ist bei der Beurteilung der Suchmaschinen-Rankings die Barrierefreiheit ein immer wichtigerer Faktor, denn gut strukturierte Inhalte können von Menschen und Maschinen besser erfasst werden.

  • Positives Image:
    Engagement für Inklusion und Barrierefreiheit kann die Wahrnehmung einer Marke positiv beeinflussen und zeigen, dass gesellschaftliche Verantwortung übernommen wird.

Gesetzliche Rahmenbedingungen: Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juli 2021 hat der Gesetzgeber die Bedeutung von Barrierefreiheit noch einmal unterstrichen. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft unter anderem Websites, mobile Anwendungen, E-Books und Online-Shops.

Besonders wichtig für Unternehmen: Die Umsetzung des BFSG wird ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmen noch Zeit haben, sich vorzubereiten und ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen. Allerdings ist es ratsam, frühzeitig mit der Implementierung zu beginnen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Für Marken bedeutet dies nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen und damit ihre Reichweite zu vergrößern. Echt starke Marken sehen diese gesetzlichen Anforderungen nicht als Last, sondern als Ansporn, innovative und inklusive Lösungen zu entwickeln, die allen Nutzer:innen zugutekommen. Sie nutzen die Zeit bis 2025, um Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihrer Markenstrategie zu etablieren und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Eine gute Botschaft ist nur dann gut, wenn sie von allen wahrgenommen werden kann.

Andi Weiland

Sie brauchen Unterstützung beim Thema Barrierefreiheit? Die Guten Botschafter können dabei helfen, Marken barrierefrei und zugänglich zu gestalten - in der internen wie externen Kommunikation. Von der Webseite über die nächste Kampagne bis zum Social Media Post begleiten wir mit technischer und inhaltlicher Expertise.

Andi Weiland

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