Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juli 2021 hat der Gesetzgeber die Bedeutung von Barrierefreiheit noch einmal unterstrichen. Das BFSG setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft unter anderem Websites, mobile Anwendungen, E-Books und Online-Shops.
Besonders wichtig für Unternehmen: Die Umsetzung des BFSG wird ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend. Das bedeutet, dass Unternehmen noch Zeit haben, sich vorzubereiten und ihre digitalen Angebote entsprechend anzupassen. Allerdings ist es ratsam, frühzeitig mit der Implementierung zu beginnen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Für Marken bedeutet dies nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, ihre Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich zu machen und damit ihre Reichweite zu vergrößern. Echt starke Marken sehen diese gesetzlichen Anforderungen nicht als Last, sondern als Ansporn, innovative und inklusive Lösungen zu entwickeln, die allen Nutzer:innen zugutekommen. Sie nutzen die Zeit bis 2025, um Barrierefreiheit als integralen Bestandteil ihrer Markenstrategie zu etablieren und sich so einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.